Vertrag zur Auftragsverarbeitung (Art. 28 DSGVO)
Vorlage. Vor Verwendung rechtlich prüfen lassen und Platzhalter ersetzen.
zwischen dem Kunden (Verantwortlicher, „Auftraggeber“) und [Betreiber, Anschrift] („Auftragnehmer“).
1. Gegenstand und Dauer
Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber die Software LogonApp als Dienst bereit. Dabei verarbeitet er personenbezogene Daten im Auftrag. Die Dauer entspricht der Laufzeit des Hauptvertrags.
2. Art und Zweck der Verarbeitung
Speicherung und Bereitstellung von Besucher-, Lieferungs-, Evakuierungs- und Arbeitszeitdaten; Versand von Einladungen und Benachrichtigungen; automatische Löschung nach den vom Auftraggeber eingestellten Fristen.
3. Art der Daten und Kreis der Betroffenen
Siehe Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten des Auftraggebers: Besucher, Dienstleister, Lieferanten, Bewerber und Beschäftigte des Auftraggebers; Stammdaten, Kontaktdaten, Zeitstempel, Antworten auf Fragen, optional Fotos und Unterschriften.
4. Weisungsgebundenheit
Der Auftragnehmer verarbeitet Daten nur auf dokumentierte Weisung des Auftraggebers. Weisungen erteilt der Auftraggeber in der Regel über die Einstellungen der Software (z. B. Löschfristen, abgefragte Felder).
5. Vertraulichkeit
Der Auftragnehmer verpflichtet alle Personen, die Zugang zu den Daten haben, zur Vertraulichkeit.
6. Technische und organisatorische Maßnahmen
Es gelten die Maßnahmen gemäß Anlage „TOM“. Der Auftragnehmer darf sie weiterentwickeln, sofern das Schutzniveau nicht unterschritten wird.
7. Unterauftragsverarbeiter
Der Auftraggeber genehmigt folgende Unterauftragsverarbeiter: [Hoster, Sitz, Leistung]; [E-Mail-Versanddienstleister, Sitz, Leistung]. Über Änderungen informiert der Auftragnehmer mit einer Frist von 30 Tagen; der Auftraggeber kann widersprechen.
8. Unterstützung des Auftraggebers
Der Auftragnehmer unterstützt bei Betroffenenanfragen (Funktionen für Auskunft und Löschung sind in der Software enthalten), bei Meldungen nach Art. 33 und 34 sowie bei Datenschutz-Folgenabschätzungen.
9. Meldung von Verletzungen
Der Auftragnehmer meldet Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten unverzüglich, spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Kenntnis.
10. Löschung und Rückgabe
Nach Vertragsende löscht der Auftragnehmer alle Daten des Auftraggebers innerhalb von 30 Tagen, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht. Auf Wunsch stellt er vorher einen Export bereit.
11. Kontrollrechte
Der Auftraggeber kann sich von der Einhaltung überzeugen, vorrangig durch Vorlage aktueller Zertifikate oder Prüfberichte, nach Absprache auch durch Inspektionen.